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Rechtssicherheit für Ihren Onlineshop

Anwalt Abmahnung Onlineshop München

Sofern ein Webauftritt nicht nur für rein private Zwecke entworfen wird, sondern um Dienstleistungen bereitzustellen bzw. Handel zu treiben, müssen bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere Onlineshops werden häufig Opfer einer Abmahnung und in vielen Fällen ist ein fehlerhaft erstelltes Impressum oder eine fehlerhafte Widerrufserklärung der Grund dafür. Darüber hinaus kommt noch erschwerend hinzu, dass für viele Rechtsfragen zum Internet keine einheitliche Rechtsprechung existiert und sich manche Regelungen laufend ändern. Wer daher nicht Gefahr laufen möchte, eine Abmahnung zu erhalten, ist gut beraten, sich Hilfe eines erfahrenen Anwalts zu holen. Rechtsanwalt Jörg Pantke steht diesbezüglich gerne zur Verfügung.


Das Impressum - Welche Daten sind für einen rechtssicheren Onlineshop nötig?

Zwar unterscheidet sich der rechtlich nötige Inhalte des Impressums je nach Rechtsform und Status des Unternehmens, doch § 5 des Telemediengesetzes hält zumindest die folgenden Punkte als Mindestangabe für das Impressum fest:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Vertretungsberechtigte
  • Informationen zur Kontaktaufnahme (mindestens eine E-Mail-Adresse)
  • Ggf. Aufsichtsbehörden
  • Handelsregister, zuständiges Amtsgericht und weitere Registerkennzeichnungen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Neben diesen inhaltlichen Formalien muss auch die schnelle Erreichbarkeit des Impressums gewährleistet sein, konkret also von jeder Seite des Webauftritts aus mit höchstens 2 Klicks. Gerade solche scheinbaren „Kleinigkeiten“ reichen mancher Kanzlei aus, um eine Abmahnung zu versenden. Wer sicher sein möchte, dass sein Impressum „wasserdicht“ ist, sollte sich, zwecks Prüfung und ggf. Überarbeitung, an Herrn Rechtsanwalt Pantke wenden.


Allgemeine Geschäftsbedingungen in Onlineshops

Eine rechtliche Verpflichtung zur Verwendung von AGB existiert nicht, jedoch rät Rechtsanwalt Pantke dazu, diese in angepasster Form zu hinterlegen. Viele Belehrungs- und Informationspflichten, die letztlich eben doch verpflichtend sind, lassen sich über AGB kompakt und übersichtlich festhalten. Ohne eigene AGB treten gesetzliche Regelungen in Kraft, die mitunter aber nicht immer vorteilhaft für den eigenen Onlineshop sind, so kann beispielsweise die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren verkürzt werden. Vorsicht ist jedoch bei Klauseln geboten, die die Verbraucherrechte einschränken, diese sind unzulässig, haben in rechtssicheren AGB nichts verloren und werden oft abgemahnt. Rechtsanwalt Pantke hilft Betreibern von Onlineshops dabei, individuell zurechtgeschnittene Geschäftsbedingungen auszuformulieren.


Wichtiges neben den AGB und den Impressumsangaben

Darüber hinaus möchte Rechtsanwalt Pantke Onlineshop-Betreibern auch noch weitere Punkte nahelegen, die für den Betrieb eines rechtssicheren Onlineshops erfüllt sein sollten. Neben vollständigen Datenschutzerklärungen sollte auch die Datensicherheit gewährleistet sein (verschlüsselte Übertragung insbesondere bei Zahlungsarten und Passworteingaben; weiteres zum Thema Datenschutz finden Sie auf dieser Seite). Neben seiner Tätigkeit als Anwalt, kann Herr Pankte auch als externer Datenschutzbeauftragter tätig werden.

Produktbeschreibungen wie Preisangaben haben vollständig zu sein und Produktfotos dürfen nicht verwendet werden, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Bilder handelt und für deren Nutzung keine Genehmigung eingeholt wurde. Soweit ein kurzer Überblick, welche Details es noch zu beachten gibt. Da die Vorgaben an Onlineshops sich, wie bereits erwähnt, von Shop zu Shop unterscheiden können, ist die Konsultierung eines Anwalts immer sinnvoll. Das Zurückgreifen auf standardisierte Mustervorgaben führt nicht zwangsläufig zu dem gewünschten Ergebnis oder kann am Ende doch eine Abmahnung zur Folge haben, weil das Muster ggf. nicht auf dem aktuellen Rechtsstand ist und bestimmte Vorgaben nicht erfüllt, die seinerzeit noch nicht geregelt waren.